Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der New Monday GmbH.

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind verbindlich und gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen der New Monday GmbH (nachfolgend "Agentur" genannt) und ihren Geschäftskunden (nachfolgend "Kunde" genannt), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich User Experience (UX), User Interface Design (UI) und Beratung für digitale Produktentwicklung an. Die diesen AGB beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der New Monday GmbH sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. Mit Unterzeichnung des Vertrages/Angebots bestätigt der Vertragspartner, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und deren Geltung ausdrücklich zustimmt.

2. Dienstleistungen und Kosten
Die Agentur erbringt ihre Dienstleistungen auf Basis bewährter Erfahrungswerte und stellt diese in Form einer detaillierten Ressourcenplanung sowie einer Auflistung der einzelnen Projektschritte bereit. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis, es sei denn, es wird eine Pauschalvergütung ausdrücklich vereinbart. Kosten entstehen erst, wenn der Kunde dem Angebot der Agentur ausdrücklich zustimmt oder das Angebot durch den Projektstart stillschweigend annimmt. Einer ausdrücklichen Angebotsannahme wird jedoch grundsätzlich der Vorzug gegeben. Jegliche Veränderungen hinsichtlich der Kosten oder des Zeitplans werden dem Kunden transparent und zeitnah mitgeteilt.

3. Laufzeit, Kündigung, Ausfallpauschale und Rechte
Die Laufzeit des Vertrags, die Zahlungsbedingungen und die Übertragung von Rechten an Arbeitsergebnissen werden individuell im jeweiligen Vertrag festgelegt. Beide Parteien können bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertrag kündigen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (z. B. per E-Mail oder Brief). Die Agentur behält sich das Recht vor, für Vertragsrücktritte oder Abbrüche eine Ausfallpauschale zu berechnen, die sich wie folgt staffelt:  

Bei Rücktritt bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 20 % des vereinbarten Projektvolumens.  

Bei Rücktritt weniger als 15 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Projektvolumens.  

Bei Rücktritt ab dem geplanten Projektstart (d. h. nach dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung): 100 % der vereinbarten Vergütung für bereits begonnene oder verbindlich geplante Leistungen.

Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Agentur. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle eines solchen Nachweises ist die Ausfallpauschale entsprechend zu reduzieren. Der Agentur bleibt jedoch das Recht vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden geltend zu machen, sofern dieser nachweisbar ist. Die Agentur ist berechtigt, ihre Kapazitäten für den vereinbarten Zeitraum exklusiv zu blockieren. Eine kurzfristige Absage stellt einen Eingriff in die Ressourcenplanung dar und wird daher durch die Ausfallpauschale abgedeckt. Die Ausfallpauschale dient nicht als „Strafzahlung“, sondern als pauschale Entschädigung für den Aufwand der Agentur, der durch die Blockierung der Kapazitäten und die kurzfristige Absage entsteht. Sie soll den tatsächlichen Schaden decken, der durch den Rücktritt und die Nichtinanspruchnahme der vorgesehenen Ressourcen entsteht. Unter „verbindlich geplanten Leistungen“ wird alles verstanden, was zur Projektvorbereitung und -durchführung bereits konkret vereinbart oder in Planung ist, z. B. Termine, eingeleitete Designprozesse oder bereits gebuchte Ressourcen (z. B. Designer:innen).

4. Preisänderungen
Die Agentur ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Sollte der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden sein, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Agentur kann, soweit erforderlich, Feedback oder Entscheidungen des Kunden innerhalb einer Frist von 2 Werktagen anfordern. Verzögerungen aufgrund von nicht oder verspätet bereitgestellten Informationen gehen nicht zu Lasten der Agentur und berechtigen diese zur Anpassung des Zeitplans oder der Vergütung. Kommt der Kunde der Mitwirkungspflicht nicht nach und entstehen der Agentur dadurch zusätzliche Kosten, ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Gebühr für den Mehraufwand zu erheben.

6. Haftung, Rechte an Arbeitsergebnissen und Werbung
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bei der Agentur. Nach vollständiger Zahlung räumt die Agentur dem Kunden die im Angebot ausdrücklich definierten einfachen, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen ein. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder deren anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Der Kunde stellt einen eigenen Figma-Account zur Verfügung, über den die Übergabe der Arbeitsergebnisse erfolgt. Die Agentur überträgt die finalen Ergebnisse in den vom Kunden bereitgestellten Figma-Account und stellt sie in dieser Form bereit. Die Agentur ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie die im Rahmen des Projekts erbrachten Leistungen für eigene Marketing- und Referenzzwecke (z. B. Website, Präsentationen, Social Media) zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung aus berechtigtem Interesse jederzeit schriftlich widersprechen.

7. Abwerbungsverbot
Jede Partei verpflichtet sich, während sowie bis zwei Jahre nach Beendigung dieses Vertrages keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung hat die verstoßende Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des letzten Bruttojahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

9. Verjährungsfrist
Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr. Unabdingbare gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

10. Projektmanagementpauschale
Die Agentur erhebt für alle Projekte eine Projektmanagementpauschale (im Folgenden „PM Pauschale“), die für die gesamte Dauer der Dienstleistungserbringung zur Deckung des organisatorischen und koordinativen Aufwands im Rahmen des Projekts dient. Diese umfasst die Planung, Steuerung und Überwachung des Projekts sowie die Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten und Stakeholdern. Die PM Pauschale wird auf Grundlage der Gesamtstundenzahl des Projekts berechnet und entspricht 10 % der veranschlagten Gesamtarbeitszeit. Die Arbeitszeit wird in Personentagen (PT) angegeben. 1 PT entspricht einer Arbeitszeit von 8 Stunden. Die Gesamtstundenzahl des Projekts wird auf Basis der festgelegten Stundenschätzungen für die erbrachten UX/UI-Dienstleistungen ermittelt. Die PM Pauschale deckt alle projektbezogenen Managementleistungen ab, die während der Projektlaufzeit erbracht werden, einschließlich der internen und externen Kommunikation, der Koordination zwischen den beteiligten Teams und Partnern sowie der Überwachung des Projektfortschritts. Sie umfasst nicht die erbrachten Leistungen im Bereich der Design- oder Entwicklungsarbeit, die separat nach dem vereinbarten Stunden- oder Pauschalpreis abgerechnet werden. Die PM Pauschale wird mit der ersten Rechnung des Projekts fällig und ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Sollten sich die Projektanforderungen oder der Umfang nach Beginn des Projekts ändern, behält sich die Agentur das Recht vor, die Höhe der PM Pauschale anzupassen. Eine solche Anpassung wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und muss von diesem ausdrücklich bestätigt werden. Sollte der tatsächliche Aufwand für das Projektmanagement erheblich geringer sein als die kalkulierte PM Pauschale, so bleibt die Pauschale unverändert bestehen. Ein Nachlass aufgrund eines geringeren Aufwands wird nicht gewährt, da die Pauschale den gesamten organisatorischen Aufwand deckt. Die Agentur ist berechtigt, die PM Pauschale in angemessenem Umfang zu erhöhen, sollte sich der Umfang oder die Komplexität des Projekts erheblich ändern. Eine Anpassung wird in diesem Fall unter Angabe der Gründe dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.

11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur.

Stand: Mai 2025
New Monday GmbH
Graefestraße 32, 10967 Berlin

Kontakt zu New Monday

Hendrik Seedorf
New Business Manager
Adresse
New Monday GmbH
Graefestraße 32
10967 Berlin